Statuten
§1. Vereinsname:
start4art Verein zur Förderung von Kunst und Kultur
§2. Vereinssitz:
1070 Wien, Zollergasse 8/6
§3. Vereinszweck:
1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
2. Die Förderung von KünstlerInnen schwerpunktmäßig aus der bildenden und angewandten Kunst; erweitert durch KünstlerInnen aus den Bereichen Literatur und Musik.
3. Die Förderung und Erweiterungen des Kunstverständnisses der Bevölkerung.
4. Die Mitwirkung bei der Verbreitung der Kunstwerke des Wiener Kulturkreises.
§4. Tätigkeiten:
Im Vordergrund steht die Vermittlung von Räumlichkeiten oder Lokalitäten und Veranstaltern für Ausstellungen und Präsentationen sowie Lesungen und Auftritte der KünstlerInnen. Weiters wird die Präsenz der Künstler im Internet aufbereitet. Ebenso werden Flyer oder Plakate für die Veranstaltungen layoutiert und gedruckt außerdem Ausstellungen mit Vernissagen sowie Lesungen, Konzerte und Auftritte organisiert.
§5. Finanzierung:
Der Vereinszweck soll wie folgt erreicht werden:
Veranstaltung von Kunstausstellung, Vorträgen und Diskussionen, Wettbewerben, Vereinsabenden und Veranstaltungen geselliger Art. Mitgliedsbeiträge der ausübenden und fördernden Mitglieder, Subventionen, Sponsorengelder, Spenden.
§6. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft:
Der Verein besteht aus ausübenden Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Ausübende Mitglieder können KünstlerInnen nach § 3, Abs. 2 sein.
Förderndes Mitglied kann jede/r werden, die/der der Kunst, der Kunstförderung zugetan ist.
Ehrenmitglied kann jedes Vereinsmitglied durch Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung werden, das durch außerordentliche Leistungen das Ansehen des Vereins fördert oder sich besondere Verdienste um die Kunst, das Kunstgewerbe oder die Kunstförderung des Wiener Kulturkreises erworben hat. In besonderen Ausnahmefällen kann auch eine dem Verein nicht angehörige Persönlichkeit als Ehrenmitglied ernannt werden, wenn diese sich um die Förderung der Kunst besondere Verdienste erwiesen hat oder eine besondere Förderung zuteil werden ließ.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder durch freiwilligen Austritt, der dem Vereinsvorstand schriftlich bekannt zu geben ist, oder wegen Nichtbezahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages trotz erfolgter schriftlicher Mahnung, oder wegen Vereinsschädigenden Verhaltens.
§7. Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder:
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in der Erfüllung seiner Aufgaben nach besten Kräften zu fördern und ihn in jeder Hinsicht zu unterstützen, alle Handlungen zu unterlassen, die das Vereinsansehen außerhalb des Vereins schädigen, am Vereinsleben aktiv teilzunehmen und damit die Zusammengehörigkeit der Kunstschaffenden und Kunstinteressierten zu fördern.
Jedes ausübende Mitglied hat das Recht, an allen Ausstellungen und Wettbewerben des Vereins teilzunehmen, es unterwirft sich jedoch den vom Vereine ausgearbeiteten Richtlinien über die Zulassung von Werken der bildenden Kunst und des Kunstgewerbes bei Ausstellungen des Vereins.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den vom Verein beschlossenen Mitgliedsbeitrag innerhalb Monatsfrist nach Mitteilung zu entrichten.
§8. Organe des Vereins:
Das Leitungsorgan besteht aus den beiden Gründungsmitgliedern und führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach Aussen.
Die Vereinsmitglieder wählen zwei Rechnungsprüfer, welche jährlich die Jahresabrechnung des Vereins durch Einschau in die Bücher und Belege prüfen und hierüber den Vereinsmitgliedern Bericht erstatten.
§9. Funktionsperiode:
Die Vereinsorgane werden auf unbestimmte Zeit von den Gründungsmitgliedern bestellt.
§10. Beschlussfassung:
Beschlüsse werden durch die Gründungsmitglieder gefaßt.
§11. Streitschlichtung:
In allen Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder bei einer anzuberaumenden Vereinssitzung, die 14 Tage vorher angekündigt werden muß.
§12. Freiwillige Auflösung:
Die freiwillige Auflösung wird durch die Gründungsmitglieder veranlaßt. Ein etwaiges Vereinsvermögen wird vor der Auflösung für Kunst- oder Kulturprojekte ausgegeben.
start4art Verein zur Förderung von Kunst und Kultur 1070 Wien, Zollergasse 15 Tel: 0680/206 71 71 email: [email protected] url: www.start4art.at
|
start4art Verein für Kunst und Kultur 1070 Wien, Zollergasse 15 2-3 x pro Woche 17-23 Uhr +43 664 63 000 63 [email protected] www.start4art.at Direkt erreichbar mit U-Bahn U3 oder Bus 13A |